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Die Grafik zeigt eine Auswahl der Städte, in denen die Kanzlei SHB in der Vergangenheit bereits tätig war.

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Erwerbsschaden beim Hundebiss-Unfall

Sollte eine gravierende Verletzung durch einen Hund entstanden sein, fällt regelmäßig auch ein Erwerbsschaden beim Geschädigten an. Bei Angestellten gibt es in der Regel erst nach 6 Wochen Krankschreibung Vermögenseinbußen beim Geschädigten, bei Selbständigen meistens mit dem ersten Tag. Hierfür muss der Schädiger dem Verletzten gegenüber auch aufkommen. Der Rahmen ist für den Geschädigten nach dem Unfall nicht ganz einfach zu bestimmen. Sie als Verletzter sollen aber auch hier im entsprechenden Rahmen grundsätzlich vom Schädiger nach dem Unfall entschädigt werden.

a) Angestellte und Erwerbsschaden

Ein Angestellter bekommt als Geschädigter nach dem Unfall mit dem Hund zunächst ohne Entstehung eines Erwerbsschadens im Rahmen seiner Lohnfortzahlung 6 Wochen lang sein Gehalt vom Arbeitgeber komplett weitergezahlt. Ein Erwerbsschaden entsteht allerdings, wenn z.B. Überstunden regelmäßig abgeleistet werden oder sich die Krankheit beim Geschädigtem auf die Höhe des Weihnachtsgeldes auswirkt. Dann haben Sie faktisch nicht denselben Betrag in der Lohntüte, als wenn Sie gearbeitet hätten und damit einen Erwerbsschaden. Nicht einfach ist hier die Führung des Beweises für die Höhe des Erwerbsschadens, d.h. welche Unterlagen müssen der Versicherung vorgelegt werden. Gerne erfolgen hier auch Kürzungen, weil sog. ersparte Aufwendungen vom Erwerbsschaden abgezogen werden. Meist gibt es auch Probleme im Hinblick auf die Lohnnebenkosten. Lassen Sie sich hier von unseren Rechtsanwälten beraten und vertreten.

b) Selbständige und Erwerbsschaden

Bei Selbständigen gestaltet sich die Geltendmachung des Erwerbsschadens in der Regel wesentlich komplizierter. Hier sind spezialisierte Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Erwerbsschaden notwendig, damit der Selbständige tatsächlich auch den gesamten Erwerbsschaden als Geschädigter ersetzt bekommen. Meist geht es hier auch um einen hohen Erwerbsschaden. Nur mit der Übersendung des Verletzten nach einem Hundebiss von Bilanzen ist es nicht getan. Es müssen Wachstumsprognosen, Fixkosten und einmalige Kosten beachtet werden. Nicht umsonst gibt es hier auch Sachverständige, die bei der Berechnung von Erwerbsschäden herangezogen werden. Eine professionelle Vertretung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Hundebiss ist in diesem Bereich des Erwerbsschadens unerlässlich. Rufen Sie unsere Rechtsanwälte gerne zunächst für eine kostenlose Ersteinschätzung an oder beauftragen uns gleich per Formular, wenn die Haftung klar ist. Unsere Kosten werden dann von der Versicherung übernommen.

Grundsätzlich steht dem Geschädigtem nach einem Unfall bzw. Hundebissunfall aber Geld zu, wenn es durch den Unfall im Rahmen des Hundebisses zu einem Schaden beim Einkommen gekommen ist. Hierzu gibt es auch etliche Urteile von Landgerichten, vom OLG und auch vom BGH. In diesen Urteilen und Entscheidungen der Gerichte werden auch die Rahmen festgelegt, an denen sich der Geschädigte und Verletzte messen kann. Ohne einen Rechtsanwalt ist die Durchsetzung aber in der Regel schwierig für den Verletzten, insbesondere, wenn er Selbständig ist.