Gegner
Der Unfallgegner ist immer der Hundehalter des Hundes. Hat dieser eine Versicherung für das Tier, übernimmt diese die Schadensabwicklung, außer der Hundehalter hat seinen Beitrag nicht gezahlt.
Haftung
Wenn ein Mensch vom Hund gebissen und verletzt wird, stellt sich für den Betroffenen die Frage, ob er ein unnötiges Risiko im Umgang mit dem Hund eingegangen ist. Wenn der gegnerische Hundehalter den Gebissenen zu irgendetwas aufgefordert hat, haftet der Gegner für die Bisswunden und Bissverletzungen des eigenen Hundes komplett. Ob eine Mithaftung an den Bisswunden und Bissverletzungen vorliegt, muss man im Einzelfall sehen und prüfen. Rufen Sie unsere Anwälte einfach an oder füllen hier unsere kostenlose Online-Anfrage aus. Erste Hilfe ist quasi auch hier sinnvoll, um Ihre Ansprüche nach Hundebissen abzuklären.
Ansprüche
Hundebisse von fremden Hunden führen neben dem Schmerzensgeld auch zu zahlreichen Schadensersatzansprüchen mit teilweise erheblichen Beträgen. So unter anderem bei verletzungsbedingten Einschränkungen nach einem Hundebiss im Haushalt, den sog. Haushaltsführungsschaden, der sich anhand von Tabellen bemisst, die in der Regel nur beim Anwalt vorliegen. Die Versicherung zahlt diese Position nicht, wenn Sie hier nicht substantiiert vortragen. Hier müssen Sie einen Beitrag leistern und den Beitrag bei der Versicherung geltend machen.
Auch die Schmerzensgeldzahlungen fallen bei Opfern ohne Anwalt immer wesentlich geringer aus, als mit professioneller Hilfe vom Anwalt. Der Anwalt ist insbesondere bei Hundebissen bei Kindern wichtig. Hier besteht die Gefahr, dass nach Bisswunden des betroffenen Kindes Ansprüche in der Zukunft ausgeklammert werden. Da sollten und dürfen Sie nichts falsch machen. Insbesondere bei von der Versicherung angebotenen Vergleichs- und Abfindungserklärungen können Sie viel falsch machen. Wir haben noch keine derartige Erklärung unterschrieben, die wir nicht vorher abgeändert haben. Sie laufen auch Gefahr, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für die Behandlung durch den Arzt nach dem Biss nicht erstattet bekommt. Hier ist also Vorsicht geboten.
Lassen Sie sich auch nicht vom Hundehalter einschüchtern oder abwimmeln. Dies ist teilweise eine Masche, die manche Hundehalter haben. Denken Sie auch immer daran, dass der Hund meist nicht zum ersten Mal gebissen hat. Wenn er zum ersten Mal bei Ihnen zugebissen hat, wird es vermutlich nicht das letzte Mal gewesen sein. Daher den Biss immer dem Ordnungsamt melden, denn nur so können Sie verhindern oder es zumindest versuchen, dass es zu weiteren Vorfällen kommt. Diese können dann vielleicht auch viel schlimmer ausgehen, als dies bei Ihnen ausgegangen ist.
Am Rande ist auch noch zu erwähnen, dass die gestellten Strafanzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung in der Regel eingestellt werden. Es muss nämlich nachgewiesen werden, dass der Hundehalter fahrlässig gehandelt hat. Dies ist meist nicht so. Daher stellen die Staatsanwälte die Strafanzeigen meistens ein. Es kommt aber in seltenen Fällen auch vor, dass die Anzeige durch geht und es zu einem Strafbefehl oder sogar zu einer Gerichtsverhandlung kommt, zu der das Opfer dann auch geladen wird. In ganz seltenen Fällen kommt es auch dazu, dass nach einer Strafanzeige die Staatsanwaltschaft als Auflage dem Hundehalter aufgibt, dass dieser an das Opfer einen gewissen Betrag als Wiedergutmachung zahlt. Das kommt aber wie schon erwähnt sehr, sehr selten vor. Bei dieser Strafanzeige handelt es sich um Strafrecht. Der Hundehalter soll für sein falsches Verhalten bestraft werden. Dies hat nichts mit Ihren zivilrechtlichen Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zu tun. Das sind zwei paar Schuhe. Dies wird von vielen Opfern durcheinander gebracht. Viele Geschädigte wollen nach einem Biss aber auch eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen, weil sich der Hundehalter nach dem Biss schlecht benommen hat. Wenn dieser nämlich noch provoziert oder die Sache herunter spielt, sind viele Gebissene oft sehr sauer. Es kann aber auch sein, dass Sie Strafanzeige stellen müssen. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie nicht wissen, wer der Hundehalter ist. Dann muss nämlich die Polizei ermitteln, wer der Halter ist. Dann können Sie über den Rechtsanwalt die Ermittlungsakte anfordern. So kommen Sie dann an die Daten des Hundehalters und können Ihre Ansprüche geltend machen.
Dringender Rat: Nehmen Sie sich einen spezialisierten top Rechtsanwalt, um alle Ihnen zustehenden Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz auch durchzusetzen. Verzichten Sie nicht auf Ihr Geld! Die Anwaltskosten werden für den am Hundebiss Unschuldigen von der Versicherung komplett übernommen. Eine Einschätzung zur Schuldfrage bekommen Sie bei uns ebenfalls kostenlos telefonisch oder online. Gerne übernehmen wir Ihren Fall. Informieren Sie sich, wann Sie das letzte Mal gegen Tetanus geimpft worden sind.