Skip to main content
Ihre Spezialisten seit über 20 Jahren

hundebiss.de

Hundebiss Schmerzensgeld





kostenlose
telefonische Erstberatung

bundesweit
0800 3200100

Büro Kiel
0431 8009380

Ihre Vorteile

  • Direktkontakt mit Rechtsanwalt
  • über 1000 Hundebissmandate jährlich
  • keine Kosten durch Beauftragung
  • über 20 Jahre Erfahrung
  • kein Erfolgshonorar
Direktkontakt mit Rechtsanwalt Bergmann möglich

bundesweit Hundebissfälle

Die Grafik zeigt eine Auswahl der Städte, in denen die Kanzlei SHB in der Vergangenheit bereits tätig war.

Kanzlei SHB  - Proven Experts

Hundebiss - was tun?

Beißen tun kleine Hunde und große Hunde. Beide liefern ihren Beitrag. Aber Wunde ist nicht Wunde. Oft ist es nicht nur eine kleine Wunde oder blutende Wunde vom Hund. Es kann schnell gefährlich werden und tiefe Einschnitte in Ihr Leben bedeuten und in seltenen Fällen auch den ganzen Körper in Gefahr bringen. Schlimm ist es immer, wenn der Hund in die Hand gebissen hat und Sie dann mit der Hand ein Leben lang Probleme haben. Der Biss muss nicht tief in der Hand sein.
Hunde sind in der deutschen Gesellschaft weit verbreitet. Das Thema Hundebiss daher ein großes. Das Thema Hundebiss (Infektionen, Tollwut, Tetanus, tiefe Wunden, bakterielle Infektionen, Riss-Quetsch-Wunden) ist allgegenwärtig. Wenn Sie Symptome merken, mit den Symptomen sofort zum Arzt. Oft kommt es zu schweren Verletzungen nach einem Hundebiss. Als Opfer von einem Hundebiss fragt man sich zunächst: was tun? Muss ich in Behandlung? Muss ich zum Arzt? Brauche ich vom Arzt ein Attest wenn ich gebissen wurde? Bekomme ich ein Infektion? Wir haben alles Wissenswerte nach einem Biss vom Tier für Sie kurz zusammengefasst. Bei Fragen nach einem Hundebiss rufen Sie uns gerne auch zu einer kostenlosen Ersteinschätzung an.

Beweissicherung

- Nach dem Hundebiss bei einem Menschen lassen Sie sich die Personalien samt Versicherungsdaten geben. Dies muss Ihr Beitrag sein. Vor allem, wenn ein Kind gebissen wurde. Kinder werden oft schwer verletzt. Hundebisse bei Kindern sind fast immer im Gesicht. Und dies ist immer das Schlimmstel. Daher ist vor allem beim Kind die Beweissicherung wichtig, wenn sie gebissen werden.

- Bleiben Sie am Ball wenn Sie gebissen wurden und eine Verletzung haben, wenn sich der Hundehalter danach nicht mehr meldet. Sie müssen den Hundebiss beweisen. Nach ein paar Wochen weiß der Hundehalter auf einmal von nichts mehr und Sie haben keine Zeugen, obwohl Sie gebissen worden sind und eine Wunde haben. Hundebisse und die Wunden sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Bei Problemen melden Sie sich gleich bei uns.

- Sind Zeugen vom Biss vorhanden? Sicherheitshalber sollten Sie Adressen austauschen.

- Machen Sie Fotos von der Verletzung / Wunde bzw. den Wunden, auch bei kleinen Verletzungen sowie Wunden und z.B. der beschädigten Kleidung.

- Gehen Sie sofort zum Arzt und lassen die Verletzung vom Arzt behandeln! Überprüfen Sie, ob Sie auf Tetanus geimpft sind. Zumindest sollte der Arzt die Wunde bzw. die Wunden dokumentieren. Es kann bei keiner oder falscher ärztlicher Behandlung zu einer Infektion der Wunde kommen. Eine Tetanus Impfung daher wichtig. Bei größeren Wunden verwenden Sie sterile Kompressen. Vor allem bei kleinen Kindern und generell bei Kindern sollte eine Behandlung durch einen Arzt erfolgen. Die Behandlung vom Arzt sollte schnell nach dem Hundebiss erfolgen. Es muss abgeklärt werden, ob das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Es kann auch heute noch Fälle von Tollwut geben. Tollwut ist dann für den Mensch gefährlich und auch heute noch ein Thema. Haben Sie eine Tetanus Impfung? Das sollten Sie mit dem Arzt auch abklären und ein Thema sein.

Verfahren

Man muss 3 mögliche Verfahren unterscheiden, die alle nichts miteinander zu tun haben:

1. Strafverfahren: Man kann Anzeige gegen den Hundehalter des Tieres / Hundes nach dem Biss bei der Polizei stellen - dann wird ein Strafverfahren eingeleitet, welches jedoch so gut wie immer eingestellt wird.

2. Verwaltungsverfahren: Man kann / sollte den Biss / Hundebiss beim Ordnungsamt / Veterinäramt melden, da dort dann geprüft wird, ob der Hundehalter Auflagen zur Hundehaltung des Hundes bekommt (z.B. Maulkorbzwang oder Leinenzwang für den Hund). Außerdem kann der Hund bei ggf. schon weiteren Beißattacken auch dem Hundehalter weggenommen oder eingeschläfert werden. Eine solche Meldung dient dem Schutz anderer Personen, so dass man hierdurch vielleicht weitere Vorfälle mit dem Hund verhindern kann.

3. Zivilverfahren: Man kann seine Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld beim Hundehalter, oder wenn dieser eine Versicherung hat dort, geltend machen. Hierfür ist weder eine vorherige Anzeige bei der Polizei, noch eine Meldung des Falls nach den Punkten 1. und 2. notwendig.
RA Bergmann

Rechtsanwalt Bergmann

Rechtsanwalt für Personenschadenrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

RA Scharnberg

Prof. Dr. med. Dr. jur. Rechtsanwalt Kaatsch

Fachanwalt für Medizinrecht
Arzt und Gutachter

Rechtsanwältin Schütte

Rechtsanwältin für Personenschadenrecht

Rechtsanwalt Scharnberg

Rechtsanwalt für Personenschadenrecht

Rechtsanwalt Hahn

Rechtsanwalt für Personenschadenrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Petersen

Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Gegner

Der Unfallgegner ist immer der Hundehalter des Hundes. Hat dieser eine Versicherung für das Tier, übernimmt diese die Schadensabwicklung, außer der Hundehalter hat seinen Beitrag nicht gezahlt.

Haftung

Wenn ein Mensch vom Hund gebissen und verletzt wird, stellt sich für den Betroffenen die Frage, ob er ein unnötiges Risiko im Umgang mit dem Hund eingegangen ist. Wenn der gegnerische Hundehalter den Gebissenen zu irgendetwas aufgefordert hat, haftet der Gegner für die Bisswunden und Bissverletzungen des eigenen Hundes komplett. Ob eine Mithaftung an den Bisswunden und Bissverletzungen vorliegt, muss man im Einzelfall sehen und prüfen. Rufen Sie unsere Anwälte einfach an oder füllen hier unsere kostenlose Online-Anfrage aus. Erste Hilfe ist quasi auch hier sinnvoll, um Ihre Ansprüche nach Hundebissen abzuklären.

Ansprüche

Hundebisse von fremden Hunden führen neben dem Schmerzensgeld auch zu zahlreichen Schadensersatzansprüchen mit teilweise erheblichen Beträgen. So unter anderem bei verletzungsbedingten Einschränkungen nach einem Hundebiss im Haushalt, den sog. Haushaltsführungsschaden, der sich anhand von Tabellen bemisst, die in der Regel nur beim Anwalt vorliegen. Die Versicherung zahlt diese Position nicht, wenn Sie hier nicht substantiiert vortragen. Hier müssen Sie einen Beitrag leistern und den Beitrag bei der Versicherung geltend machen.

Auch die Schmerzensgeldzahlungen fallen bei Opfern ohne Anwalt immer wesentlich geringer aus, als mit professioneller Hilfe vom Anwalt. Der Anwalt ist insbesondere bei Hundebissen bei Kindern wichtig. Hier besteht die Gefahr, dass nach Bisswunden des betroffenen Kindes Ansprüche in der Zukunft ausgeklammert werden. Da sollten und dürfen Sie nichts falsch machen. Insbesondere bei von der Versicherung angebotenen Vergleichs- und Abfindungserklärungen können Sie viel falsch machen. Wir haben noch keine derartige Erklärung unterschrieben, die wir nicht vorher abgeändert haben. Sie laufen auch Gefahr, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für die Behandlung durch den Arzt nach dem Biss nicht erstattet bekommt. Hier ist also Vorsicht geboten.

Lassen Sie sich auch nicht vom Hundehalter einschüchtern oder abwimmeln. Dies ist teilweise eine Masche, die manche Hundehalter haben. Denken Sie auch immer daran, dass der Hund meist nicht zum ersten Mal gebissen hat. Wenn er zum ersten Mal bei Ihnen zugebissen hat, wird es vermutlich nicht das letzte Mal gewesen sein. Daher den Biss immer dem Ordnungsamt melden, denn nur so können Sie verhindern oder es zumindest versuchen, dass es zu weiteren Vorfällen kommt. Diese können dann vielleicht auch viel schlimmer ausgehen, als dies bei Ihnen ausgegangen ist.

Am Rande ist auch noch zu erwähnen, dass die gestellten Strafanzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung in der Regel eingestellt werden. Es muss nämlich nachgewiesen werden, dass der Hundehalter fahrlässig gehandelt hat. Dies ist meist nicht so. Daher stellen die Staatsanwälte die Strafanzeigen meistens ein. Es kommt aber in seltenen Fällen auch vor, dass die Anzeige durch geht und es zu einem Strafbefehl oder sogar zu einer Gerichtsverhandlung kommt, zu der das Opfer dann auch geladen wird. In ganz seltenen Fällen kommt es auch dazu, dass nach einer Strafanzeige die Staatsanwaltschaft als Auflage dem Hundehalter aufgibt, dass dieser an das Opfer einen gewissen Betrag als Wiedergutmachung zahlt. Das kommt aber wie schon erwähnt sehr, sehr selten vor. Bei dieser Strafanzeige handelt es sich um Strafrecht. Der Hundehalter soll für sein falsches Verhalten bestraft werden. Dies hat nichts mit Ihren zivilrechtlichen Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zu tun. Das sind zwei paar Schuhe. Dies wird von vielen Opfern durcheinander gebracht. Viele Geschädigte wollen nach einem Biss aber auch eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen, weil sich der Hundehalter nach dem Biss schlecht benommen hat. Wenn dieser nämlich noch provoziert oder die Sache herunter spielt, sind viele Gebissene oft sehr sauer. Es kann aber auch sein, dass Sie Strafanzeige stellen müssen. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie nicht wissen, wer der Hundehalter ist. Dann muss nämlich die Polizei ermitteln, wer der Halter ist. Dann können Sie über den Rechtsanwalt die Ermittlungsakte anfordern. So kommen Sie dann an die Daten des Hundehalters und können Ihre Ansprüche geltend machen.

Dringender Rat: Nehmen Sie sich einen spezialisierten top Rechtsanwalt, um alle Ihnen zustehenden Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz auch durchzusetzen. Verzichten Sie nicht auf Ihr Geld! Die Anwaltskosten werden für den am Hundebiss Unschuldigen von der Versicherung komplett übernommen. Eine Einschätzung zur Schuldfrage bekommen Sie bei uns ebenfalls kostenlos telefonisch oder online. Gerne übernehmen wir Ihren Fall. Informieren Sie sich, wann Sie das letzte Mal gegen Tetanus geimpft worden sind.