Nachfolgend einige Beispiele, an denen Sie sich ohne Anwalt grob orientieren können, was Sie als Schmerzensgeld und Schadensersatz beantragen können, wenn ein Hund Sie verletzt hat und welchen Anspruch Sie haben. Es kommt aber immer auf den Einzelfall beim Schmerzensgeld nach einem Hundebiss an:
100-400 EUR Schmerzensgeld bei Hundebiss mit geringfügigen Verletzungen, ohne Infektion und ohne Folgeschäden. Arbeitsunfähigkeit bis 3 Tage.
400-800 EUR Schmerzensgeld nach Hundebiss bei mehreren Bisswunden, die geringfügig waren, folgenlos heilten und bis 7 Tage Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatten.
800-1.200 EUR Schmerzensgeld bei Bisswunde mit sichtbarer Narben und kurzem Krankenhausaufenthalt, aber Arbeitsunfähigkeit bis zu 2 Wochen.
1.200-1.500 EUR Schmerzensgeld nach Hundebiss mit Bewegungsdefizit, Taubheitsgefühl oder sonstige Beeinträchtigungen nach sich zog.
1.500-2.000 EUR Schmerzensgeld bei Hundebiss, wo sich nach einer Operation die Wunde infizierte und längere Behandlungen stattfanden. Die Behandlungsdauer dauerte bis zu 6 Wochen.
2.000-3.000 EUR Schmerzensgeld nach Hundebiss bei mehreren erheblichen Bisswunden. Hinzu kommt ein Krankenhausaufenthalt. Auffällige Narben an den Armen / Beinen.
3.000-5.000 EUR Schmerzensgeld nach Bisswunden, die erheblich sind und das Leben bedrohen.
5.000-10.000 EUR Schmerzensgeld bei Hundebissen durch herausbeißen von Muskelfleisch mit dauerhafter Beeinträchtigung.
10.000 EUR oder mehr Schmerzensgeld nach einem Hundebiss bei schweren Hundebissen mit multiplen Verletzungen.
Hinzu kommen noch alle weiteren Schäden, die Sie hatten. Dies ist in der Regel die Kleidung, Kosten für Medikamente usw., Fahrkosten, Parkticket usw.. Auch die Anwaltsgebühren müssen von der Gegenseite getragen werden.
Hier ein paar Beispiele aus der Praxis im unteren Bereich des Schmerzensgeldes nach einem Biss vom Hund. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes handelt es sich wie gesagt um ungefähre Richtwerte im Hinblick auf die tägliche Regulierungspraxis. Dies ersetzt aber nicht die Einzelfallbeurteilung nach einem Biss vom Hund:
1. Fall: Hund hat versucht zu beißen; es gibt lediglich Kratzspuren an Arm oder Bein. (Schmerzensgeldrahmen: 0 - 200 EUR)
2. Fall: Hund hat Opfer in Arm oder Bein gebissen. Durch die Kleidung erfolgte jedoch keine tiefere Wunde; lediglich ein Hämatom und 2 kleine Punkte von den Eckzähnen. (Schmerzensgeldrahmen: 250 EUR - 450 EUR)
3. Fall: Hund hat Opfer in Arm oder Bein gebissen. Es gab eine oder mehrere Wunden durch die Eckzähne. Die Wunden mussten mehrfach versorgt werden. Es erfolgte aber eine komplikationslose Abheilung, wobei kleine punktförmige Narben zurückbleiben. (Schmerzensgeldrahmen: 500 EUR - 850 EUR - je nach Umfang der Narbenbildung.)
4. Fall: Hund hat Opfer in Arm oder Bein gebissen. Komplikationen im Heilungsverlauf. Nicht unerhebliche Narbenbildung. (Schmerzensgeldrahmen: idR über 850 EUR) Rufen Sie uns gerne unverbindlich und kostenlos zu einer Ersteinschätzung an oder füllen ein Formular aus.
5. sonstige Fälle: Hund hat Opfer ins Gesicht gebissen oder großer Hund hatte sich festgebissen (große Wunde) oder Hund hat Fleisch herausgerissen. (Schmerzensgeldrahmen: hier geht es nicht nur um ein erhebliches Schmerzensgeld (mehr als 1000 EUR), sondern auch weitere Schadenspositionen und eine Absicherung wegen Folgeschäden.) Rufen Sie uns unbedingt für eine kostenlose Ersteinschätzung an oder füllen unser Formular aus.