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Schmerzensgeld Hundebiss
Wenn wir Sie nach einem Hundebiss unterstützen sollen, kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch mit unseren Anwälten. Bei diesem Gesprächs prüfen wir, ob und in welcher Höhe in Ihrem konkreten Einzelfall ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Ihren Anspruch müssen Sie selbst eingefordert und durch eine möglichst umfassende Dokumentation selber belegen. Wenn Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz haben, übernimmt der gegnerische Hundehalter oder dessen Versicherung grundsätzlich sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten. Wenn Sie von einem Hund attackiert wurden, sind die Verletzungen gemäß § 253 BGB als immaterielle Schäden zu sehen. Solch ein immaterieller Schaden liegt bei Verletzungen des Körpers oder bei Beeinträchtigungen der Gesundheit vor.
Wenn Sie von einem Hund angefallen worden sind und Wunden haben, haben Sie Rechte. Schwierig ist es nach einem Hundebiss aber ohne Anwalt abzuschätzen, wie hoch das Schmerzensgeld und der Schadensersatz ausfällt, wenn Sie vom Hund attakiert worden sind und welche Rechte Sie haben, insbesondere nach schweren Wunden nach einem Hundebiss. Auf jeden Fall brauchen Sie die Daten vom Hundehalter. Wenn Ihnen diese nicht bekannt sind, müssen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung Strafanzeige erstatten (Strafrecht), um so evtl an die Daten des Hundehalters zu kommen, da die Polizei die Daten des Hundehalters für Sie dann ermitteln muss. Ein aggressives Verhalten sollte Sie nicht abschrecken.
Auch die Hundehaftpflichtversicherungen der Hundehalter des gefährlichen Hundes fragen nach einem Hundebiss nicht selten nach, was man als angemessenes Schmerzensgeld und Schadensersatz beantragen möchte für die Verletzung. Es werden auch noch zahlreiche weitere Informationen von der Versicherung verlangt (angeleinter Hund, Einkommen, Beruf usw.), zu denen Sie sich aber nur zu einem Bruchteil äußern müssen. Dies ist als Laie ohne Rechtsanwalt aber schwierig. Es richtet sich nämlich nach Urteilen der Gerichte, z.B. Oberlandesgericht Celle. Besonders nach einem Biss des Tieres in das Gesicht oder die rechte Hand / linke Hand kann man es schlecht einschätzen, zumal gerade bei Bissen in Gesicht und Hand noch Folgekosten kommen können, die Sie bedenken müssen. Die Ursache können verletzte Bänder oder Sehnen sein oder eine Narbenkorrektur bei sichtbarer Narbenbildung. Ein Anwalt der sich mit Bissverletzungen vom Tier und insbesondere Hund auskennt, kann Sie als Geschädigter dem Hundehalter und der Versicherung gegenüber besser beraten. Evtl. kommt die Versicherung zu einem Mitverschulden, dass es bei Ihrem Hundebiss aber nicht gibt und so haben Sie dann vielleicht doch einen Anspruch dem Hundehalter und dessen Versicherung gegenüber, den Sie sonst nicht hätten durchsetzen können. Auch hier muss sich die Ursache des Bisses von einem Fachmann angesehen werden und der entstandene Schaden kann dann konkret eingeschätzt werden. Wir können Ihnen als Rechtsanwälte zum Thema Hundebiss eine E-Mail an Ihre E-Mail-Adresse übersenden. Da werden Sie alle Informationen bekommen, was wir für die Abwicklung von Ihnen brauchen. Welches Schmerzensgeld Sie dann nach dem Biss eines gefährlichen Hundes bekommen, können wir auf Grund unserer langen Erfahrung gut einschätzen. Wir halten bei uns zu den Bereichen Verwaltungsrecht, Medizienrecht und Verkehrsrecht einen Fachanwalt vor, so dass wir die hier nötigen Fachanwälte abgedeckt haben, um Ihnen als Fachanwalt und Rechsanwalt helfen zu können. Gehen Sie auch zum Arzt und begeben sich bei bedarf in Behandlung. Die Höhe des Schadens und die Folgen sollten vom Arzt dokumentiert werden.
Rechtsanwalt Bergmann
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Schmerzensgeld Hundebiss: Welche Ansprüche hat man?
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Schmerzensgeld Hundebiss: Mit wieviel Schmerzensgeld kann ich rechnen?
Nachfolgend einige Beispiele, an denen Sie sich ohne Anwalt grob orientieren können, was Sie als Schmerzensgeld und Schadensersatz beantragen können, wenn ein Hund Sie verletzt hat und welchen Anspruch Sie haben. Es kommt aber immer auf den Einzelfall beim Schmerzensgeld nach einem Hundebiss an:
100-400 EUR Schmerzensgeld bei Hundebiss mit geringfügigen Verletzungen, ohne Infektion und ohne Folgeschäden. Arbeitsunfähigkeit bis 3 Tage.
400-800 EUR Schmerzensgeld nach Hundebiss bei mehreren Bisswunden, die geringfügig waren, folgenlos heilten und bis 7 Tage Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatten.
800-1.200 EUR Schmerzensgeld bei Bisswunde mit sichtbarer Narben und kurzem Krankenhausaufenthalt, aber Arbeitsunfähigkeit bis zu 2 Wochen.
1.200-1.500 EUR Schmerzensgeld nach Hundebiss mit Bewegungsdefizit, Taubheitsgefühl oder sonstige Beeinträchtigungen nach sich zog.
1.500-2.000 EUR Schmerzensgeld bei Hundebiss, wo sich nach einer Operation die Wunde infizierte und längere Behandlungen stattfanden. Die Behandlungsdauer dauerte bis zu 6 Wochen.
2.000-3.000 EUR Schmerzensgeld nach Hundebiss bei mehreren erheblichen Bisswunden. Hinzu kommt ein Krankenhausaufenthalt. Auffällige Narben an den Armen / Beinen.
3.000-5.000 EUR Schmerzensgeld nach Bisswunden, die erheblich sind und das Leben bedrohen.
5.000-10.000 EUR Schmerzensgeld bei Hundebissen durch herausbeißen von Muskelfleisch mit dauerhafter Beeinträchtigung.
10.000 EUR oder mehr Schmerzensgeld nach einem Hundebiss bei schweren Hundebissen mit multiplen Verletzungen.
Hinzu kommen noch alle weiteren Schäden, die Sie hatten. Dies ist in der Regel die Kleidung, Kosten für Medikamente usw., Fahrkosten, Parkticket usw.. Auch die Anwaltsgebühren müssen von der Gegenseite getragen werden.
Hier ein paar Beispiele aus der Praxis im unteren Bereich des Schmerzensgeldes nach einem Biss vom Hund. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes handelt es sich wie gesagt um ungefähre Richtwerte im Hinblick auf die tägliche Regulierungspraxis. Dies ersetzt aber nicht die Einzelfallbeurteilung nach einem Biss vom Hund:
1. Fall: Hund hat versucht zu beißen; es gibt lediglich Kratzspuren an Arm oder Bein. (Schmerzensgeldrahmen: 0 - 200 EUR)
2. Fall: Hund hat Opfer in Arm oder Bein gebissen. Durch die Kleidung erfolgte jedoch keine tiefere Wunde; lediglich ein Hämatom und 2 kleine Punkte von den Eckzähnen. (Schmerzensgeldrahmen: 250 EUR - 450 EUR)
3. Fall: Hund hat Opfer in Arm oder Bein gebissen. Es gab eine oder mehrere Wunden durch die Eckzähne. Die Wunden mussten mehrfach versorgt werden. Es erfolgte aber eine komplikationslose Abheilung, wobei kleine punktförmige Narben zurückbleiben. (Schmerzensgeldrahmen: 500 EUR - 850 EUR - je nach Umfang der Narbenbildung.)
4. Fall: Hund hat Opfer in Arm oder Bein gebissen. Komplikationen im Heilungsverlauf. Nicht unerhebliche Narbenbildung. (Schmerzensgeldrahmen: idR über 850 EUR) Rufen Sie uns gerne unverbindlich und kostenlos zu einer Ersteinschätzung an oder füllen ein Formular aus.
5. sonstige Fälle: Hund hat Opfer ins Gesicht gebissen oder großer Hund hatte sich festgebissen (große Wunde) oder Hund hat Fleisch herausgerissen. (Schmerzensgeldrahmen: hier geht es nicht nur um ein erhebliches Schmerzensgeld (mehr als 1000 EUR), sondern auch weitere Schadenspositionen und eine Absicherung wegen Folgeschäden.) Rufen Sie uns unbedingt für eine kostenlose Ersteinschätzung an oder füllen unser Formular aus.