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Die Grafik zeigt eine Auswahl der Städte, in denen die Kanzlei SHB in der Vergangenheit bereits tätig war.

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Schmerzensgeld und Abfindungserklärung

Die gegnerische Versicherung hat oft ein Interesse daran, den Hundebiss mit einer Abfindungserklärung zu schließen und so den Fall und die Höhe der Zahlung von Schmerzensgeld zu beenden. Der Geschädigte erhält für die Verletzung eine abschließende Zahlung nach dem Hundebiss und erhält Schmerzensgeld und Schadensersatz und der Geschädigte erklärt sich mit dem Verzicht auf jegliche weitere Ansprüche und deren Höhe einverstanden. Dann ist das Schmerzensgeld der Höhe nach abschließend reguliert, quasi wie ein abschließendes Urteil, was rechtlich bindet. Das Thema Schmerzensgeld ist dann für Sie als Mandant durch, wenn Sie sich später bei uns dann noch erkundigen möchten. Daher solten Sie die Höhe vom Schmerzensgeld überprüfen lassen und vor allem wie hoch dies sein sollte. Es kann evtl. zum aktuellen Zeitpunkt auch kein Mensch sagen, wie sich Ihr Gesundheitszustand entwickelt, wenn die Verletzung noch nicht ausgeheilt ist und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Da sollte man aufpassen. Sonst verzichtet man auf Schmerzensgeld, was der Hundehalter oder dessen Versicherung zahlen muss. Lassen Sie sich vor der Unterzeichnung ggf. auch von Ihrem Arzt zu Folgeschäden und Dauerschäden beraten. Denn oft kann nur ein Arzt sagen, ob noch was nachkommt. Dann muss der Hundehalter oder dessen Versicherung tiefer in die Tasche greifen. Auch sollte die Behandlung beim Arzt abgeschlossen sein und die Wunde verheilt sein. Wenn die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist und die Wunde nicht einmal verheilt ist, gehen Sie evtl. ein zu hohes Risiko ein.

Diese Abfindungserklärung sollte aber in jedem Fall vor der Unterschirft von einem spezialisierten Rechtsanwalt für Hundebiss inhaltlich und der Höhe nach geprüft werden. Der Mandant kann nach einem Biss vom Hund sowohl beim Schmerzensgeld, als auch beim Schadensersatz föllig falsch liegen. Es gibt Urteile zum Schmerzensgeld von der Höhe, die dem Mandant nicht bekannt sein können, die evtl. zu einem höheren Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Biss vom Tier / Hund führen würden. In keinem Fall sollte man eine solche Erklärung ohne Anwalt untschreiben, wenn der Mandant noch in ärztlicher Behandlung ist oder die Verletzung nach dem Hundebiss schwer ist und nicht nur eine Narbe vom Tier geblieben ist. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von vielen Faktoren ab. Der Rechtsanwalt für Hundebiss kennt viele vergleichbare Fälle und Urteile zum Schmerzensgeld und kann die Höhe des Schadens durch den Hund in der Regel gut einschätzen und für Sie mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und deren Höhe weiter kommen.

Wenn Sie eine Erklärung ohne Anwalt unterschreiben, ist der Fall beendet. Sollten dann später doch noch ein Schaden vom Hund bestehen bleiben, der auf den Hund zurückzuführen ist, können Sie keinen Anspruch der Höhe nach oder dem Grunde nach mehr bei der Haftpflichtversicherung geltend machen. Damit ist beim Hundebiss für die Haftpflichtversicherung die Angelegenheit auch für die Zukunft abgeschlossen. Der Geschädigte geht aber das Risiko ein, bei späteren Komplikationen oder anhaltenden Schmerzen kein Schmerzensgeld mehr zu bekommen. Gerade bei der Möglichkeit von Dauerschäden liegt ein immenses Risiko für den Mensch, der vom Hund gebissen wurde. Viele lassen sich hier von dem schnellen Geld blenden und sind froh: Eine weitere Auseinandersetzung oder ein Nachweis über die Höhe des Schmerzensgeldes muss vom Opfer nicht mehr erbracht werden. Die lästige und langwierige Abwicklung ist für das Opfer des Bisses endlich zu Ende.
Leider vergisst man dabei, dass die Verletzung vom Hund möglicherweise auch einmal zu einer Arbeitsunfähigkeit führen kann, gerade dann, wenn die Verletzungen durch den Hundebiss etwa im Kopfbereich recht massiv sind. Auch ein Biss vom Hund ins Bein oder die Hand können zur Arbeitsunfähigkeit führen. Der Schaden kann dann recht groß sein, wenn Sie verletzt sind. Mit der unterschriebenen Abfindungserklärung ist die Zukunft dann ruiniert. Es gibt dann keinerlei Geld und Ansprüche auf Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden oder Erwerbsschaden mehr. Deshalb ist eine Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt spätestens zu diesem Zeitpunkt unerlässlich für den Mandant. Sie sollten aber schon vorher unsere Hilfe in Anspruch nehmen und Ihren Schaden und das Schmerzensgeld prüfen lassen. Fragen Sie auch Ihren Arzt, ob alles vollständig verheilt oder ob Sie so verletzt sind, dass die Unterzeichnung der Abfindungserklärung besser nicht gemacht werden sollte. Holen Sie sich sonst von einem weiteren Arzt ein Urteil ein. Besser ein weiteres Urteil, als ein zu geringes Schmerzensgeld. Dies kann der Arzt nach einem Unfall in der Regel beantworten.

Für den am Hundebiss-Unfall Unschuldigen werden die Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ersetzt. Die Rechtsprechung hat den Geschädigten nicht umsonst das Recht eingeräumt, einen Anwalt einzuschalten. Die Kosten vom Rechtsanwalt werden übernommen, da die Gerichte es für notwendig erachten, für eine richtige Abwicklung professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Überschätzen Sie sich hier nicht!

Unsere Ersteinschätzung und Urteil ist für Sie zudem immer kostenlos. So können Sie auch bei Gefahr einer Mitschuld Ihre Chancen abschätzen lassen. Gerne schicken wir Ihnen eine E-Mail an Ihre E-Mail-Adresse. Füllen Sie unverbindlich eines unserer Formulare aus oder rufen uns an. Wir helfen den Opfern und unseren Mandanten gerne bundesweit gegebüber der gegnerischen Versicherung und handeln für unsere Mandanten der Versicherung gegenüber die Höhe des Schmerzensgeldes nach dem biss von einem Hund aus.