Unser Team
Unsere Anwälte
Rechtsanwalt Bergmann

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Dipl. Jurist Philipp Bergmann ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei SHB und hat in den vergangenen Jahren profunde Kenntnisse im Bereich Hundebiss in unserer Kanzlei gesammelt und setzt Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche für unsere Mandanten durch.
Rechtsanwalt Wilhelm Grundmann

Rechtsanwalt Grundmann verfügt über umfassende Expertise im Sozialrecht, Wehrrecht, Versicherungsrecht sowie im Personenschadensrecht. In diesen Kernbereichen übernimmt er vorwiegend die Mandate der Kanzlei SHB PartG. Darüber hinaus ist er regelmäßig in komplexen Fällen des Medizin- und Arzthaftungsrechts tätig. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt im Personenschadensrecht, insbesondere bei Ansprüchen von Menschen, die durch Hundebisse verletzt wurden.
Rechtsanwalt Hahn

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Mirko Hahn ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei SHB und bearbeitet aufgrund seiner fundierten Rechtskenntnisse in den Rechtsgebieten des Verkehrsrechts Mandate und des Personenschadensrecht, hier insbesondere bundesweit Hundebissfälle.
Prof. Dr. med. Dr. jur. Kaatsch

Rechtsanwalt Prof. Dr. med. Dr. jur. Kaatsch ist Fachanwalt für Medizinrecht und unterstützt das medizinrechtliche Team der Kanzlei SHB, insbesondere im Personenschadenrecht, mit seinem außergewöhnlichen medizinischem Wissen und seiner jahrzehntelangen Erfahrung als Mediziner.
Rechtsanwältin Petersen

Rechtsanwältin Ulrike Petersen ist Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. Sie besitzt außerordentlich umfangreiche Kenntnisse im Medizin- und Arzthaftungsrecht, im Familien- und Erbrecht sowie im Vertragsrecht und ist deshalb überwiegend in diesen Rechtsgebieten für unsere Mandantschaft tätig. Darüber hinaus ist Frau Petersen gepfüfte Mediatorin.
Rechtsanwalt Scharnberg

Rechtsanwalt Ekkehard Scharnberg ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei SHB und bearbeitet aufgrund seiner fundierten Kenntnisse im Medizin- und Arzthaftungsrecht, im Familienrecht und Gesellschaftsrecht Mandate aus diesen Rechtsgebieten.