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Die Grafik zeigt eine Auswahl der Städte, in denen die Kanzlei SHB in der Vergangenheit bereits tätig war.

Kanzlei SHB  - Proven Experts

Hundebiss Kind

Der Hundebiss und seine Folge beim eigenen Kind und dann Geschädigtem, egal ob bei der Tochter oder dem Sohn, zählt zu einem der schrecklichsten Erlebnisse für die Eltern. Oft bleiben schlimme und häßliche Narben zurück. Selbst auf dem Spielplatz oder in der Schule kann dies den Mädchen und Jungen passieren, selbst wenn die Mutter oder der Vater dabei ist. Auch älteren kann es passieren, vom Hund gebissen zu werden. Es sind leider nicht immer kleinere Hunde, die beißen. Keiner ist davor geschützt. Schuld ist oft die grobe Fahrlässigkeit der Hundehalter.

Hundebisse führen in der Regel, wie beim Verkehrsunfall mit Schleudertrauma, nicht selten zu erheblichen Verletzungen und Wunden beim Geschädigten und die Eltern landen anschließend beim Arzt. Da hilft auch kein Euro für Hundebisse, wenn der Hund jemanden bei einem solchen Unfall schwer verletzt. Geld ist dann wie beim Verkehrsunfall nicht alles. Der Fall, dass ein Kind oder eine andere Person gebissen wird, kommt leider regelmäßig vor und betrifft dann meist die ganze Familie. Eltern sind nach solch einem Unfall dann oft hilflos und wissen nicht, wie Sie das Schmerzensgeld beantragen sollen. Auch die Höhe ist schwierig zu bestimmen, vor allem im Gesicht. Es sollte in jedem Fall die Verletzung vom Arzt dokumentiert werden und es sollte ein Anwalt eingeschaltet werden, der den Anspruch prüft und auch durchsetzt. Nur ein spezialisierter Anwalt kann alle Ansprüche nach einem Unfall beantragen und geltend machen und die Höhe bestimmen. Dies gilt vor allem beim immateriellen Schaden. Wir können die Eltern und die Familie nach solch einem Unfall von Anfang an betreuen und die Ansprüche durchsetzen. Besonders schlimm sind häufig auftretende Hundebisse im Gesicht, z.B. auf dem Weg zur Schule oder auch auf dem Spielplatz. Dann ist vom Arzt sofort Erste Hilfe zu leisten. Hiervor haben Eltern am meisten Angst. Es gibt dann auch oft hohe Schmerzensgelder nach den Wunden die das Tier verursacht, wenn es gebissen hat. Da ist das Schmerzensgeld nach solch einem Unfall nur ein kleiner Trost.

Es gibt oft eine große Wunde und einen großen Schaden. Wenn Kleine gebissen werden, sind sie oft schwer verletzt und müssen sofort zum Arzt. Es verbleiben fast immer Narben oder Gewebedefekte. Eine sehr große Gefahr ist die Infektionsgefahr. Die Wunden entzünden sich regelmäßig nach solch einem Unfall, was oft zu einer Vergrößerung des Verletzungsbildes führt und leider meist Operationen durch einen Arzt notwendig macht. Bei Gesichtsverletzungen ist oft das Thema kosmetische Operation („Schönheitsoperation“, "Narbenkorrektur") im späteren Teenageralter ein wichtiges Thema und sollte wenn reguliert wird nach einem Biss mit beachtet werden und auch beim Schmerzensgeld berücksichtigt werden. Wenn Sie sich mit der Versicherung in einer abschließenden Abfindungsvereinbarung über das Schmerzensgeld einigen, ist dies dann meist nicht enthalten. Hier brauchen Eltern rechtlichen Beistand, um nichts falsch zu machen. Insofern geben wir auch hier gerne unsere Erfahrungen weiter und sichern das die Kleinen für Zukunftskosten ab. Nur Schmerzensgeld beantragen reicht meist nicht aus. Die Kleinen sind oft schwer verletzt und der Schaden ist groß.

Was muss ich beachten, wenn es um Schmerzensgeld für mein Kind geht?

unser Rechts-Tipp

Entscheidend ist, dass man genau prüfen muss, welche Ansprüche man hat. Sie dürfen nicht voreilig ein Angebot der Versicherung zur Gesamtregulierung annehmen. Dann können Sie später kein weiteres Schmerzensgeld verlangen. Schalten Sie am besten unsere Experten ein. Wir wickeln jedes Jahr hunderte Hundebissfälle erfolgreich ab.
Besonders schlimm sind häufig auftretende Hundebisse ins Gesicht beim Geschädigtem, z.B. auf dem Weg zur Schule. Dann ist vom Arzt sofort Erste Hilfe zu leisten. Hiervor haben Eltern am meisten Angst. Es gibt dann auch oft hohe Schmerzensgelder nach den Wunden die verursacht werden, wenn es gebissen hat. Hunde beißen leider bei Kindern meistens ins Gesicht und verletzen die Kleinen oder auch eine andere Person schwer. Da ist Schmerzensgeld nach solch einem Unfall nur ein kleiner Trost. Die Kleinen sind oft schwer verletzt und müssen zum Arzt. Es verbleiben fast immer Narben oder Gewebedefekte. Eine sehr große Gefahr ist die Infektionsgefahr nach einem Hundebiss. Die Wunden entzünden sich regelmäßig nach solch einem Unfall, was oft zu einer Vergrößerung des Verletzungsbildes führt und leider meist Operationen durch einen Arzt notwendig macht. Bei Gesichtsverletzungen ist oft neben Schmerzensgeld und Schadensersatz das Thema kosmetische Operation („Schönheitsoperation“, "Narbenkorrektur") im späteren Teenageralter ein wichtiges Thema und sollte, wenn der Schaden reguliert wird, nach einem Biss mit beachtet werden und auch beim Schmerzensgeld berücksichtigt werden. Schleudertrauma ist was anderes. Wenn Sie sich mit der Versicherung in einer abschließenden Abfindungsvereinbarung über das Schmerzensgeld einigen, ist dies dann meist nicht enthalten. Hier brauchen Eltern rechtlichen Beistand, um nichts falsch zu machen. Insofern geben wir auch hier gerne unsere Erfahrungen weiter und sichern Zukunftskosten ab. Nur Schmerzensgeld beantragen reicht meist nicht aus.
RA Bergmann

Rechtsanwalt Bergmann

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Aufgrund unserer langjährigen Spezialisierung auf dem Gebiet von Verletzungen durch Hunde können Sie sicher sein, dass alle zustehenden Ansprüche nach einem solchen Unfall, nicht nur Schmerzensgeld und Schadensersatz, von uns geltend gemacht werden und wir besondere Sorge tragen, dass auch für die Zukunft abgesichert wird und man Recht bekommt. Wir setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Rechte für Sie durch, notfalls durch ein Urteil bei Gericht und Landgericht. Wir kennen die Rechtsprechung und Urteile der Gerichte, Landgerichte und des BGH. Kommentar Antworten im BGB finden Sie nämlich keine. Wir setzen uns für Ihr Recht und weitere Ansprüche ein, können die Mütter und Väter vor Gericht als Kläger vertreten und fordern alles nötige, wie Arztberichte vom behandelnden Arzt, an. Jeder Fall ist anders. Auch der BGH unterscheidet nach neuen Kommentar im BGB. Unserer Erfahrung nach ist gerade die Absicherung in der Zukunft besonders wichtig. Es ist die Rechtsprechung der Gerichte und es BGH zu beachten.
Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir sagen Ihnen, welchen Anspruch Sie haben und benennen nach Sichtung der Unterlagen das Schmerzensgeld. Die Höhe vom Schmerzensgeld ist für Laien nicht einfach zu bestimmen.

Schmerzensgeld Hundebiss Kind

Gerade für unsere kleinen Mitbürger ist der eigene Hund häufig der beste Freund. Nicht selten sind es nicht nur Kleinere, sondern sogar Babys, die besonderes Vertrauen zu einem bekannten Hund oder zu dem eigenen Hund fassen. Und plötzlich beißt der Hund doch in die Hand. Es ist inzwischen in der Wissenschaft anerkannt, dass Kleinkinder von Hunden nicht als "richtige" Menschen anerkannt werden und daher auch nicht als Menschen, sondern als Objekt angesehen werden, die sich gegebenenfalls auch unterzuordnen haben und denen diese Unterordnung gegebenenfalls auch mit einem Biss beizubringen ist. Erst ab dem zehnten Lebensjahr kann frühestens damit gerechnet werden, dass der Hund das betroffene Kind auch als erwachsenen Menschen ansieht und auch so behandelt. Hunde haben also ein anderes Verhalten gegenüber Kleinen Kindern, welches eine potentielle Gefährdung für schwere Verletzungen und bleibende Verletzungen darstellt. Dann ist das Geld auch zweitrangig und hilft nicht wirklich.

Wir möchten Ihnen helfen, ein höheres Schmerzensgeld zu erhalten, bzw., dass Sie überhaupt Geld nach einem Hundebiss bekommen. Dies ist nicht immer die Regel nach Bisswunden, wenn Sie es allein versuchen mit der Versicherung zu regulieren. Die Höhe regelt sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der deutschen Rechtsprechung. Zudem sollte der Betroffene eine angemessene Entschädigung bekommen. In der deutschen Gesellschaft wird oft bemängelt, dass die Summen sehr niedrig sind. Dies liegt daran, dass die deutschen Gerichte oft recht niedrige Beträge ausurteilen. Anders als in den USA. Hier werden oft sehr hohe Summen ausgeurteilt. Dies ist in Deutschland leider nicht so.

Die Folge von Bisswunden sind oft auch sehr schlimme Angst vor Hunden beim verletzten Kindes. Fragen Sie nach Tollwut. Ist das Tier gegen Tollwut geimpft? Liegen Nachweise vor? Wissen die Hundehalter was dazu? Ist Ihr Sohn oder Ihre Tochter gegen Tetanus geimpft? Wenn der Schmerz nicht nachläßt, sollten Sie immer in ein Krankenhaus fahren und die Wunde im Krankenhaus vom Arzt entsprechend überprüfen und behandeln lassen. Liegen Anzeichen für vorsätzliche Übergriffe vor, sollten Sie Anzeige erstatten. Wie ist die Haftung? Der Hundehalter haftet immer. Die Haftung sollte aber genau geprüft werden. Ggf. gibt es ein Mitverschulden. Euro Schmerzensgeld? Wir können dies beurteilen.

Soll das Ordnungsamt informiert werden??

unser Rechts-Tipp

Das Ordnungsamt sollten Sie immer informieren. Die zuständigen Mitarbeiter des Ordnungsamtes überprüfen dann das Tier. So besteht die Chance, dass sich ein solcher Unfall nicht noch einmal wiederholt.
Wenn das erste Lebensjahr noch nicht vollendet ist, bei Babys, ist dies für das Opfer und kleinen Patienten besonders schlimm, da die Babys und Kleinkinder als Opfer in dem Alter den Schmerz nicht verstehen können, wenn der fremde Hund bisst. Besonders Babys können nach schweren Angriffen auch sterben. Dies ist in Deutschland zum Glück aber sehr selten. Natürlich müssen auch alle kosmetischen Behandlungen und wenn nötig Schönheitsoperationen von der Hundehaftpflichtversicherung getragen werden. Hier haften die Versicherungen dem Geschädigten bzw. dann Patienten gegenüber. Wenn der Hund gefährlich ist, sollten Sie eine Anzeige beim Ordnungsamt machen. Die schauen sich den Hund an und leiten dann gegebenfalls Maßnahmen ein, damit der Sachverhalt sich nicht wiederholen kann. Die Chancen liegen auch hoch, dass der Hund der einmal beisst, noch einmal beisst bzw. dass Ihr Kind nicht das erste Opfer des Hundes ist. Daher sollten Sie immer Anzeige beim Ordnungsamt erstatten.

Mitverschulden beim Kind

Gerade kleine Kinder können meist nicht vorhersehen, wie ein Hund auf das Kind reagiert. Daher hat der Gesetzgeber in § 828 BGB geregelt: Verursachen Kinder einen Schaden, dann sind sie nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Für das Mitverschulden gilt: Wenn Kinder gegenüber einem Dritten eingeschränkt zum Schadensersatz verpflichtet sind, kann ihnen kein Mitverschulden zur Last gelegt werden.

§ 828 BGB, Minderjährige

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

2) 1Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. 2Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.


Das bedeutet:

Welches Kind nicht acht Jahre alt ist, ist grundsätzlich nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Welches Kind acht bis zehn Jahre alt ist, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen im Straßenverkehr haftbar. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt, dass nur dann ein Mitverschulden in Betracht kommt, wenn die Kinder und Jugendlichen ihrer Reife nach den Schaden vorhersehen konnten und die Einsichtsfähigkeit besitzen, das eigene Verhalten anzupassen. Umgekehrt gilt bei Tieren der § 833 BGB. Das heißt, dass beim Tier eine Tiergefahr, ein Tier kann unberechenbar sein, in das Risiko des Hundehalters fällt. Da dem Schmerzensgeld eine sogenannte Genugtuungs- und Ausgleichsfunktion zukommt, muss dieses nicht nur die Schmerzen abgelten, sondern auch die Folgen in der Zukunft die vielleicht bleiben. Die Schmerzensgeldtabelle ist aber nur eine Orientierung. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden.

Häufige Fragen

Ist ein kleiner Hundebiss gefährlich?

Auch kleine Bisswunden sind gefährlich, da auch diese sich entzünden können. Ein Arztbesuch sollte immer erfolgen. Es muss vielleicht noch eine Impfung gegen Tetanus oder Tollwut gemacht werden.

Ist ein Hundebiss meldepflichtig?

Wenn Sie gebissen worden sind, müssen Sie den Biss nicht melden. Eine Pflicht gibt es so nicht. Eine Meldepflicht gibt es allerdings, wenn Tollwut vermutet wird.

Wie lange dauert es, bis es verheilt ist?

Die Behandlung mit Antibiotika dauert meist 5 Tage. Die Behandlung sollte 14 Tage weiter verfolgt werden. Bis alles vollständig verschlossen ist.

Was passiert bei einem Hundebiss?

Der Hundehalter haftet. Er muss die Schäden ersetzen.

Wird ein Hundebiss genäht?

Es besteht die Gefahr, dass die Wunde nur oberflächlich verheilt. Im Körper kann es aber noch zu Entzündungsvorgängen kommen. Daher werden viele dieser Verletzungen nicht genäht.

Was tun bei Hundebiss bei Kindern?

Die Verletzung sollte unter handwarmem, fließendem Wasser gereinigt und anschließend mit einer sterilen Mullkompresse abgedeckt werden. Bei Reiß- oder Quetschwunden, sollte eine Praxis aufgesucht werden.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld?

Dies richtet sich nach Urteilen und der Schmerzensgeldtabelle.

Wer haftet nach einer Hundeattacke?

Der Halter haftet für sein Tier.

Wo zeige ich einen Hundebiss an?

Sie können Anzeige bei der Polizei erstatten wegen fahrlässiger Körperverletzung. Sie können den Vorfall und das Tier zudem beim Ordnungsamt melden. Die schauen sich dann den Hund an.

Wer zahlt Schmerzensgeld nach einem Hundebiss?

Dies muss der Hundehalter oder dessen Hundehaftpflichtversicherung zahlen.

Was wird bei einem Wesenstest für Hunde gemacht?

Solch ein Test besteht aus 2 Teilen. Zuerst wird der Halter befragt. Dann kommt die eigentliche Untersuchung. Diese erfolgt am Wohnort des Halters. Das Tier wird getestet, wie es in verschiedenen Situationen reagiert.