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Hundebiss Schmerzensgeld
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Hundebiss Kind
Der Hundebiss und seine Folge beim eigenen Kind und dann Geschädigtem, egal ob bei der Tochter oder dem Sohn, zählt zu einem der schrecklichsten Erlebnisse für die Eltern. Oft bleiben schlimme und häßliche Narben zurück. Selbst auf dem Spielplatz oder in der Schule kann dies den Mädchen und Jungen passieren, selbst wenn die Mutter oder der Vater dabei ist. Auch älteren kann es passieren, vom Hund gebissen zu werden. Es sind leider nicht immer kleinere Hunde, die beißen. Keiner ist davor geschützt. Schuld ist oft die grobe Fahrlässigkeit der Hundehalter.
Hundebisse führen in der Regel, wie beim Verkehrsunfall mit Schleudertrauma, nicht selten zu erheblichen Verletzungen und Wunden beim Geschädigten und die Eltern landen anschließend beim Arzt. Da hilft auch kein Euro für Hundebisse, wenn der Hund jemanden bei einem solchen Unfall schwer verletzt. Geld ist dann wie beim Verkehrsunfall nicht alles. Der Fall, dass ein Kind oder eine andere Person gebissen wird, kommt leider regelmäßig vor und betrifft dann meist die ganze Familie. Eltern sind nach solch einem Unfall dann oft hilflos und wissen nicht, wie Sie das Schmerzensgeld beantragen sollen. Auch die Höhe ist schwierig zu bestimmen, vor allem im Gesicht. Es sollte in jedem Fall die Verletzung vom Arzt dokumentiert werden und es sollte ein Anwalt eingeschaltet werden, der den Anspruch prüft und auch durchsetzt. Nur ein spezialisierter Anwalt kann alle Ansprüche nach einem Unfall beantragen und geltend machen und die Höhe bestimmen. Dies gilt vor allem beim immateriellen Schaden. Wir können die Eltern und die Familie nach solch einem Unfall von Anfang an betreuen und die Ansprüche durchsetzen. Besonders schlimm sind häufig auftretende Hundebisse im Gesicht, z.B. auf dem Weg zur Schule oder auch auf dem Spielplatz. Dann ist vom Arzt sofort Erste Hilfe zu leisten. Hiervor haben Eltern am meisten Angst. Es gibt dann auch oft hohe Schmerzensgelder nach den Wunden die das Tier verursacht, wenn es gebissen hat. Da ist das Schmerzensgeld nach solch einem Unfall nur ein kleiner Trost.
Es gibt oft eine große Wunde und einen großen Schaden. Wenn Kleine gebissen werden, sind sie oft schwer verletzt und müssen sofort zum Arzt. Es verbleiben fast immer Narben oder Gewebedefekte. Eine sehr große Gefahr ist die Infektionsgefahr. Die Wunden entzünden sich regelmäßig nach solch einem Unfall, was oft zu einer Vergrößerung des Verletzungsbildes führt und leider meist Operationen durch einen Arzt notwendig macht. Bei Gesichtsverletzungen ist oft das Thema kosmetische Operation („Schönheitsoperation“, "Narbenkorrektur") im späteren Teenageralter ein wichtiges Thema und sollte wenn reguliert wird nach einem Biss mit beachtet werden und auch beim Schmerzensgeld berücksichtigt werden. Wenn Sie sich mit der Versicherung in einer abschließenden Abfindungsvereinbarung über das Schmerzensgeld einigen, ist dies dann meist nicht enthalten. Hier brauchen Eltern rechtlichen Beistand, um nichts falsch zu machen. Insofern geben wir auch hier gerne unsere Erfahrungen weiter und sichern das die Kleinen für Zukunftskosten ab. Nur Schmerzensgeld beantragen reicht meist nicht aus. Die Kleinen sind oft schwer verletzt und der Schaden ist groß.
Was muss ich beachten, wenn es um Schmerzensgeld für mein Kind geht?
unser Rechts-Tipp
Rechtsanwalt Bergmann
Rechtsanwalt für Personenschadenrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Prof. Dr. med. Dr. jur. Rechtsanwalt Kaatsch
Fachanwalt für Medizinrecht
Arzt und Gutachter
Rechtsanwältin Schütte
Rechtsanwältin für Personenschadenrecht
Rechtsanwalt Scharnberg
Rechtsanwalt für Personenschadenrecht
Rechtsanwalt Hahn
Rechtsanwalt für Personenschadenrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwältin Petersen
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Schmerzensgeld Hundebiss Kind
Wir möchten Ihnen helfen, ein höheres Schmerzensgeld zu erhalten, bzw., dass Sie überhaupt Geld nach einem Hundebiss bekommen. Dies ist nicht immer die Regel nach Bisswunden, wenn Sie es allein versuchen mit der Versicherung zu regulieren. Die Höhe regelt sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der deutschen Rechtsprechung. Zudem sollte der Betroffene eine angemessene Entschädigung bekommen. In der deutschen Gesellschaft wird oft bemängelt, dass die Summen sehr niedrig sind. Dies liegt daran, dass die deutschen Gerichte oft recht niedrige Beträge ausurteilen. Anders als in den USA. Hier werden oft sehr hohe Summen ausgeurteilt. Dies ist in Deutschland leider nicht so.
Die Folge von Bisswunden sind oft auch sehr schlimme Angst vor Hunden beim verletzten Kindes. Fragen Sie nach Tollwut. Ist das Tier gegen Tollwut geimpft? Liegen Nachweise vor? Wissen die Hundehalter was dazu? Ist Ihr Sohn oder Ihre Tochter gegen Tetanus geimpft? Wenn der Schmerz nicht nachläßt, sollten Sie immer in ein Krankenhaus fahren und die Wunde im Krankenhaus vom Arzt entsprechend überprüfen und behandeln lassen. Liegen Anzeichen für vorsätzliche Übergriffe vor, sollten Sie Anzeige erstatten. Wie ist die Haftung? Der Hundehalter haftet immer. Die Haftung sollte aber genau geprüft werden. Ggf. gibt es ein Mitverschulden. Euro Schmerzensgeld? Wir können dies beurteilen.
Soll das Ordnungsamt informiert werden??
unser Rechts-Tipp
Mitverschulden beim Kind
§ 828 BGB, Minderjährige
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
2) 1Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. 2Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
Das bedeutet:
Welches Kind nicht acht Jahre alt ist, ist grundsätzlich nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Welches Kind acht bis zehn Jahre alt ist, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen im Straßenverkehr haftbar. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt, dass nur dann ein Mitverschulden in Betracht kommt, wenn die Kinder und Jugendlichen ihrer Reife nach den Schaden vorhersehen konnten und die Einsichtsfähigkeit besitzen, das eigene Verhalten anzupassen. Umgekehrt gilt bei Tieren der § 833 BGB. Das heißt, dass beim Tier eine Tiergefahr, ein Tier kann unberechenbar sein, in das Risiko des Hundehalters fällt. Da dem Schmerzensgeld eine sogenannte Genugtuungs- und Ausgleichsfunktion zukommt, muss dieses nicht nur die Schmerzen abgelten, sondern auch die Folgen in der Zukunft die vielleicht bleiben. Die Schmerzensgeldtabelle ist aber nur eine Orientierung. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden.