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Die Grafik zeigt eine Auswahl der Städte, in denen die Kanzlei SHB in der Vergangenheit bereits tätig war.

Kanzlei SHB  - Proven Experts

Schmerzensgeld Hundebiss

Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, wenn Sie nach einem Hundebiss Schmerzensgeld einfordern wollen, wie viel Schmerzensgeld und Schadensersatz Ihnen zusteht und wie wir Sie als Anwälte bei der Durchsetzung Ihres Anspruches unterstützen können, damit Sie auch alles was Ihnen zusteht bekommen. Unsere Einschaltung ist für Sie kostenlos, wenn Sie keine Schuld an dem Unfall haben, da der gegnerische Hundehalter bzw. dessen Hundehaftpflichversicherung uns bezahlen müssen. Die Rechtsanwaltsgebühren sind eine normale Schadensposition, wie die zerstörte Hose oder die zerstörte Jacke.

Wenn wir Sie nach einem Hundebiss unterstützen sollen, kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch mit unseren Anwälten. Bei diesem Gesprächs prüfen wir, ob und in welcher Höhe in Ihrem konkreten Einzelfall ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Ihren Anspruch müssen Sie selbst eingefordert und durch eine möglichst umfassende Dokumentation selber belegen. Wenn Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz haben, übernimmt der gegnerische Hundehalter oder dessen Versicherung grundsätzlich sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten. Wenn Sie von einem Hund attackiert wurden, sind die Verletzungen gemäß § 253 BGB als immaterielle Schäden zu sehen. Solch ein immaterieller Schaden liegt bei Verletzungen des Körpers oder bei Beeinträchtigungen der Gesundheit vor.

Wenn Sie von einem Hund angefallen worden sind und Wunden haben, haben Sie Rechte. Schwierig ist es nach einem Hundebiss aber ohne Anwalt abzuschätzen, wie hoch das Schmerzensgeld und der Schadensersatz ausfällt, wenn Sie vom Hund attakiert worden sind und welche Rechte Sie haben, insbesondere nach schweren Wunden nach einem Hundebiss. Auf jeden Fall brauchen Sie die Daten vom Hundehalter. Wenn Ihnen diese nicht bekannt sind, müssen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung Strafanzeige erstatten (Strafrecht), um so evtl an die Daten des Hundehalters zu kommen, da die Polizei die Daten des Hundehalters für Sie dann ermitteln muss. Ein aggressives Verhalten sollte Sie nicht abschrecken.

Auch die Hundehaftpflichtversicherungen der Hundehalter des gefährlichen Hundes fragen nach einem Hundebiss nicht selten nach, was man als angemessenes Schmerzensgeld und Schadensersatz beantragen möchte für die Verletzung. Es werden auch noch zahlreiche weitere Informationen von der Versicherung verlangt (angeleinter Hund, Einkommen, Beruf usw.), zu denen Sie sich aber nur zu einem Bruchteil äußern müssen. Dies ist als Laie ohne Rechtsanwalt aber schwierig. Es richtet sich nämlich nach Urteilen der Gerichte, z.B. Oberlandesgericht Celle. Besonders nach einem Biss des Tieres in das Gesicht oder die rechte Hand / linke Hand kann man es schlecht einschätzen, zumal gerade bei Bissen in Gesicht und Hand noch Folgekosten kommen können, die Sie bedenken müssen. Die Ursache können verletzte Bänder oder Sehnen sein oder eine Narbenkorrektur bei sichtbarer Narbenbildung. Ein Anwalt der sich mit Bissverletzungen vom Tier und insbesondere Hund auskennt, kann Sie als Geschädigter dem Hundehalter und der Versicherung gegenüber besser beraten. Evtl. kommt die Versicherung zu einem Mitverschulden, dass es bei Ihrem Hundebiss aber nicht gibt und so haben Sie dann vielleicht doch einen Anspruch dem Hundehalter und dessen Versicherung gegenüber, den Sie sonst nicht hätten durchsetzen können. Auch hier muss sich die Ursache des Bisses von einem Fachmann angesehen werden und der entstandene Schaden kann dann konkret eingeschätzt werden. Wir können Ihnen als Rechtsanwälte zum Thema Hundebiss eine E-Mail an Ihre E-Mail-Adresse übersenden. Da werden Sie alle Informationen bekommen, was wir für die Abwicklung von Ihnen brauchen. Welches Schmerzensgeld Sie dann nach dem Biss eines gefährlichen Hundes bekommen, können wir auf Grund unserer langen Erfahrung gut einschätzen. Wir halten bei uns zu den Bereichen Verwaltungsrecht, Medizienrecht und Verkehrsrecht einen Fachanwalt vor, so dass wir die hier nötigen Fachanwälte abgedeckt haben, um Ihnen als Fachanwalt und Rechsanwalt helfen zu können. Gehen Sie auch zum Arzt und begeben sich bei bedarf in Behandlung. Die Höhe des Schadens und die Folgen sollten vom Arzt dokumentiert werden.
RA Bergmann

Rechtsanwalt Bergmann

Rechtsanwalt für Personenschadenrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

RA Scharnberg

Prof. Dr. med. Dr. jur. Rechtsanwalt Kaatsch

Fachanwalt für Medizinrecht
Arzt und Gutachter

Rechtsanwältin Schütte

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Rechtsanwalt Scharnberg

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Rechtsanwältin Petersen

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Schmerzensgeld Hundebiss: Welche Ansprüche hat man?

Welche Ansprüche haben Sie als Geschädigter und was können Sie als Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Hundebiss geltend machen und beantragen und was wird gezahlt? Bekomen Sie überhaupt nach einem Hundebiss Schmerzensgeld? Wer zahlt den entstehenden Schaden? Wie ist die Haftung? Wann haftet wer? Welcher Hund hat die Verletzungen verursacht? Wie ist die Haftung bei einem freilaufenden Hund? Müssen Sie nach dem Biss bis zum Gericht? Welche Daten brauchen Sie von der anderen Person, die den Hund ausgeführt hat? Brauchen Sie einen Anwalt? Was kann man geltend machen, wenn sich die Wunde nach dem Hundebiss infiziert hat? Muss ich mit der Infektion zum Arzt? Muss ich mich ärztlich untersuchen lassen? Brauche ich ein Antibiotikum? Haben Sie Mitverschulden? Muss ein gefährlicher Hund beim Ordnungsamt gemeldet werden? Bekommt der Hundehalter eine Strafe, wenn er vom Opfer angezeigt wird? Es kann ja auch der Hund vom besten Freund sein. Gilt das auch für Katzen? Hat man nach einem Angriff einer Katze auch Ansprüche? Haften da auch die Halter? Hundebisse können vielseitig sein. Nur ein spezialisierter Anwalt kann Ihre Ansprüche nach Bissverletzungen vom Tier durchsetzen. Besonders bei einem Kind sollte dies gelten. Das Tier beisst bei einem Kind nämlich in der Regel nicht in die Hand, sondern beim Kind ist meist der Kopf und das Gesicht vom Biss betroffen. Und ein Hundebiss im Gesicht führt meist zu einer schweren Verletzung. Bei Kindern kann der Biss auch in ganz seltenen Fällen tödlich enden und das Kind sterben. Was Sie als Geschädigter durch einen Hund geltend machen können hängt vom Einzelfall ab und richtet sich nach Schmerzensgeldtabellen bzw. der Rechtsprechung. Dies gilt in Klein-Winternheim und auch in München. Schmerzensgeldtabellen zu lesen ist aber nicht einfach. Gerade für Hundebisse und dann noch bei einem Kind wird der Geschädigte Hilfe brauchen. Hier ist nämlich Erfahrung nötig. Es ist von Fall zu Fall zu entscheiden. Es hängt dann auch davon ab, wohin der Hund den Mensch gebissen hat, welche Wunden Sie haben, ob Sie einen Wundstarrkrampf hatten, Ihr Alter, ob Sie männlich oder weiblich sind, ob es bei der Heilung Komplikationen gab und ob Sie eine Mitschuld trifft. All dies ist beim Schmerzensgeld nach einem Hundebiss zu berücksichtigen. In der Regel entwickeln Sie auch Ängste nach einem Hundebiss. Dies ist ebenfalls beim Schmerzensgeld zu berücksichtigen. Lassen Sie sich vom Arzt ein Attest über Ihre Verletzung ausstellen, wenn Sie eine Wunde haben. Letztendlich sind die Verletzungen vom Hund und die entstandenen Folgen mit Fällen aus der Rechtsprechung zu vergleichen, die von den Gerichten durch Urteil bereits entschieden wurden. Es ist gibt dann auch deutliche Unterschiede, ob in die Hand, die Schulter oder in den Finger gebissen wurde. War es ein Kind oder ein sehr alter Mensch? Waren es Schürfwunden vom Hund oder eine Prellung oder gar im schlimmsten Fall das Gesicht? Wir kennen die aktuellsten Urteile. Auch kleine Bisswunden und kleine Verletzungen sollten behandelt werden. Richtiges Verhalten des Menschen ist hier wichtig. Sie müssen auf alles Symptome achen. Vor allem sollten Sie vom Hundehalter gesagt bekommen, ob der Hund gegen Tollwut geimpft ist. Wenn der Halter Ihnen das nicht sagen kann, kann es bei Tollwut schnell gefährlich werden. Daher sollten Sie über die Symptome bescheid wissen. Sie als Mensch und Patient sollten gegen Tetanus geimpft sein, da eine fehlende Impfung besonders schnell gefährlich für die gebissene Person werden kann (Tetanus-Infektion, Robert-Koch-Institut). Dies ist zwar in er deutschen Gesellschaft in der Regel der Fall, aber eben nicht immer und kann dann für die Person gefährlich werden. Eine Tetanus-Impfung sollte sonst umgehend noch gemacht werden. Es kann sonst zu einer bakteriellen Infektion durch den Hund kommen. Oft muss auch ein Antibiotikum verschrieben werden. Sie sollten Hundebisse also ernst nehmen, auch wenn es nur eine kleine Wunde sein sollte. Als Anwalt für Hundebisse helfen wir Ihnen aber gerne bei der gesamten Abwicklung gegenüber dem Hundehalter und der gegnerischen Versicherung gegenüber. Wir sagen Ihnen was zur Höhe der Ansprüche, kennen die Regelungen im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die entsprechenden Urteile der Gerichte und Oberlandesgerichte. Kostenlose-urteile finden Sie im Internet. Nehmen Sie auch kleine Wunden nicht zu leicht. Der Schmerz kann noch größer werden, wenn sich die Wunde entzünden sollte. Gehen Sie in Behandlung wenn Sie verletzt sind. Oft verschreiben die Ärzte dem Patienten Antibiotikum nach dem Vorfall. Wenn Sie den Halter nicht kennen, gehen Sie zur Polizei. Die ermittelt den Halter dann oft leicht für Sie. Nach dem Schmerz lassen Sie uns ein Urteil bilden. Wir sagen Ihnen was zu rechtlichen Folgen, wer haften muss und klären die Haftung. Ist der eigene Hund schuld oder der fremde Hund bzw. andere Hund? Welcher Hund hat welche Verletzung verursacht? Verlangen Sie die Personalien des Hundehalters und rufen Sie sonst die Polizei. Oft ist der Unterschenkel oder der Unterarm betroffen, da das Tier da leicht ran kommt. Die dann zerstörte Kleidung machen wir als Schadenersatz geltend. Auch unsere Gebühren machen wir als Schadenersatz bei der Gegenseite geltend. Ärztlich sollte aber auch eine leichte Verletzung dokumentiert werden und auch jede psychische Beeinträchtigung. Dies vergessen viele Patienten.

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Schmerzensgeld Hundebiss: Mit wieviel Schmerzensgeld kann ich rechnen?

Nachfolgend einige Beispiele, an denen Sie sich ohne Anwalt grob orientieren können, was Sie als Schmerzensgeld und Schadensersatz beantragen können, wenn ein Hund Sie verletzt hat und welchen Anspruch Sie haben. Es kommt aber immer auf den Einzelfall beim Schmerzensgeld nach einem Hundebiss an:

100-400 EUR Schmerzensgeld bei Hundebiss mit geringfügigen Verletzungen, ohne Infektion und ohne Folgeschäden. Arbeitsunfähigkeit bis 3 Tage.
400-800 EUR Schmerzensgeld nach Hundebiss bei mehreren Bisswunden, die geringfügig waren, folgenlos heilten und bis 7 Tage Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatten.
800-1.200 EUR Schmerzensgeld bei Bisswunde mit sichtbarer Narben und kurzem Krankenhausaufenthalt, aber Arbeitsunfähigkeit bis zu 2 Wochen.
1.200-1.500 EUR Schmerzensgeld nach Hundebiss mit Bewegungsdefizit, Taubheitsgefühl oder sonstige Beeinträchtigungen nach sich zog.
1.500-2.000 EUR Schmerzensgeld bei Hundebiss, wo sich nach einer Operation die Wunde infizierte und längere Behandlungen stattfanden. Die Behandlungsdauer dauerte bis zu 6 Wochen.
2.000-3.000 EUR Schmerzensgeld nach Hundebiss bei mehreren erheblichen Bisswunden. Hinzu kommt ein Krankenhausaufenthalt. Auffällige Narben an den Armen / Beinen.
3.000-5.000 EUR Schmerzensgeld nach Bisswunden, die erheblich sind und das Leben bedrohen.
5.000-10.000 EUR Schmerzensgeld bei Hundebissen durch herausbeißen von Muskelfleisch mit dauerhafter Beeinträchtigung.
10.000 EUR oder mehr Schmerzensgeld nach einem Hundebiss bei schweren Hundebissen mit multiplen Verletzungen.

Hinzu kommen noch alle weiteren Schäden, die Sie hatten. Dies ist in der Regel die Kleidung, Kosten für Medikamente usw., Fahrkosten, Parkticket usw.. Auch die Anwaltsgebühren müssen von der Gegenseite getragen werden.

Hier ein paar Beispiele aus der Praxis im unteren Bereich des Schmerzensgeldes nach einem Biss vom Hund. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes handelt es sich wie gesagt um ungefähre Richtwerte im Hinblick auf die tägliche Regulierungspraxis. Dies ersetzt aber nicht die Einzelfallbeurteilung nach einem Biss vom Hund:

1. Fall: Hund hat versucht zu beißen; es gibt lediglich Kratzspuren an Arm oder Bein. (Schmerzensgeldrahmen: 0 - 200 EUR)
2. Fall: Hund hat Opfer in Arm oder Bein gebissen. Durch die Kleidung erfolgte jedoch keine tiefere Wunde; lediglich ein Hämatom und 2 kleine Punkte von den Eckzähnen. (Schmerzensgeldrahmen: 250 EUR - 450 EUR)
3. Fall: Hund hat Opfer in Arm oder Bein gebissen. Es gab eine oder mehrere Wunden durch die Eckzähne. Die Wunden mussten mehrfach versorgt werden. Es erfolgte aber eine komplikationslose Abheilung, wobei kleine punktförmige Narben zurückbleiben. (Schmerzensgeldrahmen: 500 EUR - 850 EUR - je nach Umfang der Narbenbildung.)
4. Fall: Hund hat Opfer in Arm oder Bein gebissen. Komplikationen im Heilungsverlauf. Nicht unerhebliche Narbenbildung. (Schmerzensgeldrahmen: idR über 850 EUR) Rufen Sie uns gerne unverbindlich und kostenlos zu einer Ersteinschätzung an oder füllen ein Formular aus.
5. sonstige Fälle: Hund hat Opfer ins Gesicht gebissen oder großer Hund hatte sich festgebissen (große Wunde) oder Hund hat Fleisch herausgerissen. (Schmerzensgeldrahmen: hier geht es nicht nur um ein erhebliches Schmerzensgeld (mehr als 1000 EUR), sondern auch weitere Schadenspositionen und eine Absicherung wegen Folgeschäden.) Rufen Sie uns unbedingt für eine kostenlose Ersteinschätzung an oder füllen unser Formular aus.

Wann verjährt der Anspruch?

Ansprüche auf Schmerzensgeld verjähren immer drei Jahre nach dem Sie gebissen worden sind. Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie gebissen wurden und Sie Kenntnis über die Identität des Hundehalters bekommen haben. Wenn der Vorfall und die Kenntniserlangung nicht im selben Jahr liegen, dann beginnt die Frist erst zum Ende des Jahres, wo Sie Kenntnis über den Hundehalter bekomomen haben.